Der Kinderarzt im Pränatalkonsil – nur „nice to have“?
Abstract
Bei Verdacht auf eine bedeutsame Krankheit oder Fehlbildung eines ungeborenen Kindes soll die Schwangere laut Schwangerschaftskonfliktgesetz unter Hinzuziehung von Ärztinnen und Ärzten beraten werden, „die mit dieser Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben“. Der vorliegende Beitrag geht auf die Hintergründe und Ziele fachübergreifender Beratung von Schwangeren bzw. Elternpaaren durch Kinder- und Jugendärzte ein und verdeutlicht ihre Notwendigkeit an Beispielen wie Chromosomenanomalien, Mehrlingsschwangerschaften, Gesundheitsschäden mit pränatalen Behandlungsoptionen oder seltenen Krankheiten. Ausgehend von den Erfahrungen am Universitäts-Perinatalzentrum Franken werden Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten des Beratungsprozesses diskutiert, der Eltern dabei unterstützen soll, sich das Leben ihres Kindes nach der Geburt besser vorstellen zu können und durchdachte, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen.